Unsere Gebetsroither-Urlaubsexperten haben versucht die wichtigsten Informationen für einen sorgenfreien Urlaub in Italien zusammenzufassen. Welche Corona-Regeln gelten in Italien. Was ist bei der Einreise nach Italien zu beachten? Welchen Corona-Test muss man mitbringen? Kann ich mich am Campingplatz testen lassen? Wie und unter welchen Auflagen kann ich wieder zurück nach Österreich oder Deutschland? Kann ich durch Italien reisen, wenn ich am Weg nach Kroatien oder Slowenien bin?
+++Dieser Artikel wird laufend aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 02.08.2021+++
ALLGEMEINES:
- Ab 6.8.2021 gilt: Zutritt zu Kinos, Museen, Theatern, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, Großevents sowie auch für den Innenbereich von Restaurants ist ein Impf- bzw. Testnachweis (Grüner Pass) erforderlich. Dies gilt auch für Hallenbäder, Turnhallen und Fitness-Center. Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen.
- Bars und Restaurants sind ganz normal geöffnet; Kulturelle Einrichtungen, Museen, Bergbahnen, Thermen und Hallenbäder sind geöffnet, sportliche Aktivitäten im Freien sind erlaubt, Einkaufszentren sind geöffnet
- Maskenpflicht: Der Mund-Nasen-Schutz muss in Geschäften, Zügen oder anderen geschlossenen Räumen getragen werden. Kinder unter 6 Jahren sind davon ausgenommen. Maskenpflicht im Freien aufgehoben per 28.06.2021 — Der Abstand von mindestens einem Meter oder mehr ist vorgeschrieben.
- Im Auto: Wenn alle Fahrzeuginsassen im selben Haushalt leben, sind keine Einschränkungen zu beachten. Sobald Personen aus verschiedenen Haushalten gemeinsam im Auto unterwegs sind, müssen alle Personen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der Beifahrersitz muss frei bleiben und in jeder weiteren Sitzreihe dürfen maximal zwei Personen sitzen (auf den äußeren Sitzplätzen).
- Personen in Italien, die grippeähnliche Symptome aufweisen, sollen auf keinen Fall zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen, sondern die nationale COVID-19-Hotline +39 1500 anrufen, um die weitere Vorgangsweise abzuklären.
EINREISE NACH ITALIEN:
- Vorab-Registrierung durch das digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular ist notwendig. Link: EU Digital Passenger Locator Form (dPLF) (euplf.eu)
- Italien akzeptiert seit dem 21. Juni 2021 „EU Digital COVID-Zertifikate“ (EUDCC). Inhaber von EUDCC können ohne weitere Einschränkungen (Prüfung oder Quarantäne) nach Italien einreisen, sofern ihr Zeugnis entweder Folgendes enthält: Getestet, genesen oder geimpft. Alle in einem EU- oder Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Nachweise in digitalem oder Papierformat (einschließlich des gelben Impfausweises) in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache sind diesem Zertifikat gleichgestellt.
- Sollte bei Einreise kein negativer PCR- oder Antigentest (bei Einreise nicht älter als 48 Stunden) vorliegen, muss man sich einer 10-tägigen Quarantäne mit anschließendem PCR- oder Antigentest unterziehen.
- Kinder unter 6 Jahren sind generell von der Testpflicht ausgenommen.
- Die Region Sizilien (Scheda di Registrazione — Immissione dati (costruiresalute.it), Apulien (https://limesurvey.istsvc.regione.puglia.it/index.php erfordern eine zusätzliche Registrierung.
AUSREISE AUS ITALIEN NACH ÖSTERREICH:
- Für die Einreise ist ein aktueller 3‑G-Nachweis (Getestet, geimpft, genesen) erforderlich. Kann dieser nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden, ein Test nachzumachen.
- Wenn kein 3‑G-Nachweis vorliegt (Getestet, geimpft, genesen) ist für die Einreise aus Italien nach Österreich ein Pre Travel-Formular (Einreiseformular) notwenig: Link: Einreiseformular (Pre-Travel-Clearance) (oesterreich.gv.at)
- Kinder ab 12 Jahren müssen getestet werden, darunter zählt der Immunitätsstatur der Eltern bzw. der Aufsichtsberechtigten. Im Bundesland Wien ist ein Test ab 6 Jahren notwendig.
DURCHREISE DURCH ITALIEN NACH SLOWENIEN ODER KROATIEN:
Die Durchreise durch Italien mit eigenem Fahrzeug, wobei diese nicht länger als 36 Stunden dauern darf; Verpflichtung zum unverzüglichen Verlassen Italiens bei Ablaufen der 36 Stunden-Frist bzw., sollte sie überschritten werden Beginn der Quarantäne.
DURCHREISE DURCH ÖSTERREICH NACH DEUTSCHLAND:
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkung möglich. Durchreisende müssen an der Grenze die Durchreise glaubhaft machen. Es ist dazu kein Formular und keine Online-Registrierung für die Durchreise durch Österreich erforderlich. Somit ist die Durchreise aus oder nach Italien durch Österreich nach Deutschland ohne Einschränkungen möglich. Da auch keine Ausgangsbeschränkungen in Österreich mehr gelten, kann in Österreich auch in der Nacht gefahren werden.
AUSREISE VON ITALIEN NACH DEUTSCHLAND:
- Einreise nach Deutschland nur mit Test, Impfung oder Genesung. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
- Für alle Einreisenden ab 12 Jahren, die nicht über einen Impf- oder Genesenen Nachweis verfügen, gilt eine allgemeine Testpflicht. Zugelassen sind sowohl Antigenschnell- als auch PCR-Tests (keine Selbsttests, Gültigkeitsdauer Antigen-Schnelltest 48 Stunden; PCR-Test 72 Stunden). Die Nachweise sind bei Einreise mitzuführen und müssen bei stichprobenhaften Überprüfungen durch die Behörden vorgelegt werden. Ausnahmen bleiben aufrecht (Transit, Pendler, Aufenthalte unter 24 h).
- Registrierungspflicht vor Rückkehr: Grundsätzlich, nein!
- Meldepflicht nur bei Einreise nach Deutschland aus Risikogebieten. Link: Digitale Einreiseanmeldung
EMPFEHLUNG FÜR DEN AUFENTHALT UNSERER GÄSTE AM CAMPINGPLATZ:
- Am Tag vor ihrer Abreise empfehlen wir einen Corona-Test zu machen, sollten Sie einen Test für die Einreise in ihrem Heimatland benötigen. Möglichkeiten dazu bieten eine Vielzahl unserer Campingplätze an.
- Informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei unseren Betreuerinnen und Betreuer bzw. an der Rezeption des Campingplatzes. Meist ist dazu eine Anmeldung erforderlich.
- Das Ergebnis erhalten Sie meist noch am selben Tag. Sollte es vor Ort am Campingplatz keine Testmöglichkeit geben besteht die Möglichkeit dies in näherer Umgebung zB.: bei Apotheken, Ärzten, Rettungsdiensten oder in einem Krankenhaus durchzuführen.