ITA­LI­EN: Coro­na-FAQ: Aktu­el­le Ein‑, Durch- und Ausreisebestimmungenvon am

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Unse­re Gebets­roi­ther-Urlaubs­exper­ten haben ver­sucht die wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen für einen sor­gen­frei­en Urlaub in Ita­li­en zusam­men­zu­fas­sen. Wel­che Coro­na-Regeln gel­ten in Ita­li­en. Was ist bei der Ein­rei­se nach Ita­li­en zu beach­ten? Wel­chen Coro­na-Test muss man mit­brin­gen? Kann ich mich am Cam­ping­platz tes­ten las­sen? Wie und unter wel­chen Auf­la­gen kann ich wie­der zurück nach Öster­reich oder Deutsch­land? Kann ich durch Ita­li­en rei­sen, wenn ich am Weg nach Kroa­ti­en oder Slo­we­ni­en bin?

+++Die­ser Arti­kel wird lau­fend aktua­li­siert. Letz­te Aktua­li­sie­rung: 02.08.2021+++

ALL­GE­MEI­NES:

  • Ab 6.8.2021 gilt: Zutritt zu Kinos, Muse­en, Thea­tern, kul­tu­rel­len und sport­li­chen Ver­an­stal­tun­gen, Gro­ße­vents sowie auch für den Innen­be­reich von Restau­rants ist ein Impf- bzw. Test­nach­weis (Grü­ner Pass) erfor­der­lich. Dies gilt auch für Hal­len­bä­der, Turn­hal­len und Fit­ness-Cen­ter. Kin­der unter 12 Jah­ren sind davon ausgenommen.
  • Bars und Restau­rants sind ganz nor­mal geöff­net; Kul­tu­rel­le Ein­rich­tun­gen, Muse­en, Berg­bah­nen, Ther­men und Hal­len­bä­der sind geöff­net, sport­li­che Akti­vi­tä­ten im Frei­en sind erlaubt, Ein­kaufs­zen­tren sind geöffnet
  • Mas­ken­pflicht: Der Mund-Nasen-Schutz muss in Geschäf­ten, Zügen oder ande­ren geschlos­se­nen Räu­men getra­gen wer­den. Kin­der unter 6 Jah­ren sind davon aus­ge­nom­men. Mas­ken­pflicht im Frei­en auf­ge­ho­ben per 28.06.2021 — Der Abstand von min­des­tens einem Meter oder mehr ist vorgeschrieben.
  • Im Auto: Wenn alle Fahr­zeug­insas­sen im sel­ben Haus­halt leben, sind kei­ne Ein­schrän­kun­gen zu beach­ten. Sobald Per­so­nen aus ver­schie­de­nen Haus­hal­ten gemein­sam im Auto unter­wegs sind, müs­sen alle Per­so­nen einen Mund-Nasen-Schutz tra­gen, der Bei­fah­rer­sitz muss frei blei­ben und in jeder wei­te­ren Sitz­rei­he dür­fen maxi­mal zwei Per­so­nen sit­zen (auf den äuße­ren Sitzplätzen).
  • Per­so­nen in Ita­li­en, die grip­pe­ähn­li­che Sym­pto­me auf­wei­sen, sol­len auf kei­nen Fall zum Arzt oder ins Kran­ken­haus gehen, son­dern die natio­na­le COVID-19-Hot­line +39 1500 anru­fen, um die wei­te­re Vor­gangs­wei­se abzuklären.

EIN­REI­SE NACH ITALIEN:

  • Vor­ab-Regis­trie­rung durch das digi­ta­le Pas­sa­gier-Loka­li­sie­rungs-For­mu­lar ist not­wen­dig. Link: EU Digi­tal Pas­sen­ger Loca­tor Form (dPLF) (euplf​.eu)
  • Ita­li­en akzep­tiert seit dem 21. Juni 2021 „EU Digi­tal COVID-Zer­ti­fi­ka­te“ (EUDCC). Inha­ber von EUDCC kön­nen ohne wei­te­re Ein­schrän­kun­gen (Prü­fung oder Qua­ran­tä­ne) nach Ita­li­en ein­rei­sen, sofern ihr Zeug­nis ent­we­der Fol­gen­des ent­hält: Getes­tet, gene­sen oder geimpft. Alle in einem EU- oder Schen­gen-Mit­glied­staa­ten aus­ge­stell­ten Nach­wei­se in digi­ta­lem oder Papier­for­mat (ein­schließ­lich des gel­ben Impf­aus­wei­ses) in ita­lie­ni­scher, eng­li­scher, fran­zö­si­scher oder spa­ni­scher Spra­che sind die­sem Zer­ti­fi­kat gleichgestellt.
  • Soll­te bei Ein­rei­se kein nega­ti­ver PCR- oder Anti­gen­test (bei Ein­rei­se nicht älter als 48 Stun­den) vor­lie­gen, muss man sich einer 10-tägi­gen Qua­ran­tä­ne mit anschlie­ßen­dem PCR- oder Anti­gen­test unterziehen.
  • Kin­der unter 6 Jah­ren sind gene­rell von der Test­pflicht ausgenommen.
  • Die Regi­on Sizi­li­en (Sche­da di Regis­tra­zio­ne — Immis­sio­ne dati (cos​trui​re​sa​lu​te​.it), Apu­li­en (https://​lime​sur​vey​.ist​svc​.regio​ne​.puglia​.it/​i​n​d​e​x​.​php erfor­dern eine zusätz­li­che Registrierung.

AUS­REI­SE AUS ITA­LI­EN NACH ÖSTERREICH:

  • Für die Ein­rei­se ist ein aktu­el­ler 3‑G-Nach­weis (Getes­tet, geimpft, gene­sen) erfor­der­lich. Kann die­ser nicht vor­ge­legt wer­den, ist unver­züg­lich, jeden­falls aber inner­halb von 24 Stun­den, ein Test nachzumachen.
  • Wenn kein 3‑G-Nach­weis vor­liegt (Getes­tet, geimpft, gene­sen) ist für die Ein­rei­se aus Ita­li­en nach Öster­reich ein Pre Tra­vel-For­mu­lar (Ein­rei­se­for­mu­lar) not­we­nig: Link: Ein­rei­se­for­mu­lar (Pre-Tra­vel-Cle­arance) (oes​ter​reich​.gv​.at)
  • Kin­der ab 12 Jah­ren müs­sen getes­tet wer­den, dar­un­ter zählt der Immu­ni­täts­sta­tur der Eltern bzw. der Auf­sichts­be­rech­tig­ten. Im Bun­des­land Wien ist ein Test ab 6 Jah­ren notwendig.

DURCH­REI­SE DURCH ITA­LI­EN NACH SLO­WE­NI­EN ODER KROATIEN:

Die Durch­rei­se durch Ita­li­en mit eige­nem Fahr­zeug, wobei die­se nicht län­ger als 36 Stun­den dau­ern darf; Ver­pflich­tung zum unver­züg­li­chen Ver­las­sen Ita­li­ens bei Ablau­fen der 36 Stun­den-Frist bzw., soll­te sie über­schrit­ten wer­den Beginn der Quarantäne.

DURCH­REI­SE DURCH ÖSTER­REICH NACH DEUTSCHLAND:

Die Durch­rei­se durch Öster­reich ohne Zwi­schen­stopp ist ohne Ein­schrän­kung mög­lich. Durch­rei­sen­de müs­sen an der Gren­ze die Durch­rei­se glaub­haft machen. Es ist dazu kein For­mu­lar und kei­ne Online-Regis­trie­rung für die Durch­rei­se durch Öster­reich erfor­der­lich. Somit ist die Durch­rei­se aus oder nach Ita­li­en durch Öster­reich nach Deutsch­land ohne Ein­schrän­kun­gen mög­lich. Da auch kei­ne Aus­gangs­be­schrän­kun­gen in Öster­reich mehr gel­ten, kann in Öster­reich auch in der Nacht gefah­ren werden.

AUS­REI­SE VON ITA­LI­EN NACH DEUTSCHLAND:

  • Ein­rei­se nach Deutsch­land nur mit Test, Imp­fung oder Gene­sung. Kin­der unter 12 Jah­ren sind von der Test­pflicht ausgenommen.
  • Für alle Ein­rei­sen­den ab 12 Jah­ren, die nicht über einen Impf- oder Gene­se­nen Nach­weis ver­fü­gen, gilt eine all­ge­mei­ne Test­pflicht. Zuge­las­sen sind sowohl Anti­gen­schnell- als auch PCR-Tests (kei­ne Selbst­tests, Gül­tig­keits­dau­er Anti­gen-Schnell­test 48 Stun­den; PCR-Test 72 Stun­den). Die Nach­wei­se sind bei Ein­rei­se mit­zu­füh­ren und müs­sen bei stich­pro­ben­haf­ten Über­prü­fun­gen durch die Behör­den vor­ge­legt wer­den. Aus­nah­men blei­ben auf­recht (Tran­sit, Pend­ler, Auf­ent­hal­te unter 24 h).
  • Regis­trie­rungs­pflicht vor Rück­kehr: Grund­sätz­lich, nein!
  • Mel­de­pflicht nur bei Ein­rei­se nach Deutsch­land aus Risi­ko­ge­bie­ten. Link: Digi­ta­le Einreiseanmeldung

EMP­FEH­LUNG FÜR DEN AUF­ENT­HALT UNSE­RER GÄS­TE AM CAMPINGPLATZ:

  • Am Tag vor ihrer Abrei­se emp­feh­len wir einen Coro­na-Test zu machen, soll­ten Sie einen Test für die Ein­rei­se in ihrem Hei­mat­land benö­ti­gen. Mög­lich­kei­ten dazu bie­ten eine Viel­zahl unse­rer Cam­ping­plät­ze an.
  • Infor­mie­ren Sie sich bit­te recht­zei­tig bei unse­ren Betreue­rin­nen und Betreu­er bzw. an der Rezep­ti­on des Cam­ping­plat­zes. Meist ist dazu eine Anmel­dung erforderlich.
  • Das Ergeb­nis erhal­ten Sie meist noch am sel­ben Tag. Soll­te es vor Ort am Cam­ping­platz kei­ne Test­mög­lich­keit geben besteht die Mög­lich­keit dies in nähe­rer Umge­bung zB.: bei Apo­the­ken, Ärz­ten, Ret­tungs­diens­ten oder in einem Kran­ken­haus durchzuführen.

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