KROA­TI­EN: Coro­na-FAQ: Aktu­el­le Ein‑, Durch- und Ausreisebestimmungenvon am

Gebetsroither_Urlaub-Kroatien-Pirovac_Campingplatz-Sommer-Strand

Unse­re Gebets­roi­ther-Urlaubs­exper­ten haben ver­sucht die wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen für einen sor­gen­frei­en Urlaub in Ita­li­en zusam­men­zu­fas­sen. Wel­che Coro­na-Regeln gel­ten in Kroa­ti­en. Was ist bei der Ein­rei­se nach Kroa­ti­en zu beach­ten? Wel­chen Coro­na-Test muss man mit­brin­gen? Kann ich mich am Cam­ping­platz tes­ten las­sen? Wie und unter wel­chen Auf­la­gen kann ich wie­der zurück nach Öster­reich oder Deutsch­land? Kann ich durch Ita­li­en, Slo­we­ni­en und Öster­reich rei­sen, wenn ich am Weg nach Kroa­ti­en oder zurück nach Hau­se bin?

+++Die­ser Arti­kel wird lau­fend aktua­li­siert. Letz­te Aktua­li­sie­rung: 05.08.2021+++

ALL­GE­MEI­NES:

  • Tou­ris­ti­sche Infra­struk­tur, Restau­rants, Cafés und ande­re Loka­le sind geöffnet.
  • Für den Zutritt auf Cam­ping­plät­zen bzw. in Restau­rants ist kein geson­der­ter Coro­na-Test notwendig.
  • Ein Mund-Nasen-Schutz muss in geschlos­se­nen Räu­men, wo kein Min­dest­ab­stand von zwei Metern gewähr­leis­tet ist, getra­gen wer­den. Die Ver­pflich­tung zur Ver­wen­dung von Mas­ken gilt auch im Frei­en, wenn es nicht mög­lich ist, den Abstand einzuhalten.
  • Im Außen­be­reich, in Nacht­clubs, Bars und Dis­cos gibt es kei­ne Beschrän­kung der Öff­nungs­zei­ten, unter der Vor­aus­set­zung, dass alle Per­so­nen (Gäs­te, Per­so­nal, usw.) über ein digi­ta­les Covid-Zer­ti­fi­kat (Grü­ner Pass) verfügen.

EIN­REI­SE NACH KROATIEN:

  • Vor­aus­set­zung: Vor Rei­se­an­tritt Online-Regis­trie­rung Enter Croa­tia: https://​enter​croa​tia​.mup​.hr/
  • Ein­rei­se: Es gilt die 3‑G-Regel (Getes­tet, geimpft, gene­sen) oder der Grü­ne Pass der EU, Kin­der unter 12 Jah­ren sind von der Test­pflicht befreit, wenn ihre Eltern oder Erzie­hungs­be­rech­tig­ten die Anfor­de­run­gen erfüllen.
  • Alle EU- und Schen­gen-Bür­ger, unab­hän­gig davon, ob sie aus einem Land kom­men, das auf der soge­nann­ten grü­nen Lis­te des ECDC steht oder mit einer ande­ren Far­be auf der ECDC-Kar­te gekenn­zeich­net ist, müs­sen bei der Ein­rei­se in die Repu­blik Kroa­ti­en das digi­ta­le COVID-Zer­ti­fi­kat der EU oder eine der Beschei­ni­gun­gen über Imp­fung, Gene­sung, Tes­tung oder wei­te­re vor­le­gen.
  • Hin­weis für Urlau­ber auf den kroa­ti­schen Inseln: Abhän­gig vom Infek­ti­ons­ge­sche­hen kön­nen Brü­cken- und Fähr­ver­bin­dun­gen kurz­fris­tig stark ein­ge­schränkt sein. Dies kann zu Ver­zö­ge­run­gen der An- bzw. Abrei­se führen.

AUS­REI­SE AUS KROA­TI­EN UND EIN­REI­SE NACH ÖSTERREICH:

  • Für die Ein­rei­se ist ein aktu­el­ler 3‑G‑Nachweis (Getes­tet, geimpft, gene­sen) erfor­der­lich. Kann die­ser nicht vor­ge­legt wer­den, ist unver­züg­lich, jeden­falls aber inner­halb von 24 Stun­den, ein Test nachzumachen.
  • Wenn kein 3‑G‑Nachweis vor­liegt (Getes­tet, geimpft, gene­sen) ist für die Ein­rei­se aus Kroa­ti­en nach Öster­reich ein Pre Tra­vel-For­mu­lar (Ein­rei­se­for­mu­lar) not­we­nig: Link: Ein­rei­se­for­mu­lar (Pre-Tra­vel-Cle­arance) (oes​ter​reich​.gv​.at)
  • Kin­der ab 12 Jah­ren müs­sen getes­tet wer­den, dar­un­ter zählt der Immu­ni­täts­sta­tur der Eltern bzw. der Auf­sichts­be­rech­tig­ten. Im Bun­des­land Wien ist ein Test ab 6 Jah­ren notwendig.

DURCH­REI­SE DURCH ITALIEN:

DURCH­REI­SE DURCH ÖSTERREICH

  • Rei­sen­de aus Deutsch­land, die aus Kroa­ti­en zurück­keh­ren, müs­sen Öster­reich ohne Zwi­schen­stopp durch­que­ren. Aus­nah­men für ein kur­zes Tan­ken und einen Toi­let­ten-Besuch wer­den in der Regel gedul­det. Da auch kei­ne Aus­gangs­be­schrän­kun­gen in Öster­reich mehr gel­ten, kann in Öster­reich auch in der Nacht gefah­ren werden.
  • Auf­grund der neu­en For­ma­li­tä­ten und ver­stärk­ten Kon­trol­len ist bei der Ein­rei­se nach Öster­reich mit War­te­zei­ten zu rechnen.
  • Es ist dazu kein For­mu­lar und kei­ne Online-Regis­trie­rung für die Durch­rei­se durch Öster­reich erforderlich.

DURCH­REI­SE DURCH SLOWENIEN:

  • Rei­sen­de dür­fen jeder­zeit durch Slo­we­ni­en fah­ren, wenn sie dies inner­halb von zwölf Stun­den tun. Kurz­stopps sind erlaubt.
  • Eben­falls wich­tig zu wis­sen: Deut­sche Staats­bür­ger dür­fen laut Infor­ma­ti­on der Deut­schen Bot­schaft in Ljublja­na die Lan­des­gren­ze zwi­schen Slo­we­ni­en und Öster­reich nur über die Auto­bahn­über­gän­ge Kara­wan­ken­tun­nel und Spiel­feld sowie über die Grenz­stel­len Loi­bl­tun­nel, Bad Rad­kers­burg und Sichel­dorf passieren.

AUS­REI­SE VON KROA­TI­EN NACH DEUTSCHLAND:

  • Ein­rei­se nach Deutsch­land nur mit Test, Imp­fung oder Gene­sung. Kin­der unter 12 Jah­ren sind von der Test­pflicht ausgenommen.
  • Für alle Ein­rei­sen­den ab 12 Jah­ren, die nicht über einen Impf- oder Gene­se­nen Nach­weis ver­fü­gen, gilt eine all­ge­mei­ne Test­pflicht. Zuge­las­sen sind sowohl Anti­gen­schnell- als auch PCR-Tests (kei­ne Selbst­tests, Gül­tig­keits­dau­er Anti­gen-Schnell­test 48 Stun­den; PCR-Test 72 Stun­den). Die Nach­wei­se sind bei Ein­rei­se mit­zu­füh­ren und müs­sen bei stich­pro­ben­haf­ten Über­prü­fun­gen durch die Behör­den vor­ge­legt wer­den. Aus­nah­men blei­ben auf­recht (Tran­sit, Pend­ler, Auf­ent­hal­te unter 24 h).
  • Regis­trie­rungs­pflicht vor Rück­kehr: Grund­sätz­lich, nein!
  • Mel­de­pflicht nur bei Ein­rei­se nach Deutsch­land aus Risi­ko­ge­bie­ten. Link: Digi­ta­le Einreiseanmeldung

EMP­FEH­LUNG FÜR DEN AUF­ENT­HALT UNSE­RER GÄS­TE AM CAMPINGPLATZ:

  • Am Tag vor ihrer Abrei­se emp­feh­len wir einen Coro­na-Test zu machen, soll­ten Sie einen Test für die Ein­rei­se in ihrem Hei­mat­land benö­ti­gen. Mög­lich­kei­ten dazu bie­ten eine Viel­zahl unse­rer Cam­ping­plät­ze an.
  • Infor­mie­ren Sie sich bit­te recht­zei­tig bei unse­ren Betreue­rin­nen und Betreu­er bzw. an der Rezep­ti­on des Cam­ping­plat­zes. Meist ist dazu eine Anmel­dung erforderlich.
  • Das Ergeb­nis erhal­ten Sie meist noch am sel­ben Tag. Soll­te es vor Ort am Cam­ping­platz kei­ne Test­mög­lich­keit geben besteht die Mög­lich­keit dies in nähe­rer Umge­bung zB.: bei Apo­the­ken, Ärz­ten, Ret­tungs­diens­ten oder in einem Kran­ken­haus durchzuführen.

CORO­NA-TEST­MÖG­LICH­KEI­TEN IN KROATIEN:

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